Sonntag, der 14.03.2010
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung der DSI Dr. Stange + Co. Nachf. Datenbank durch den Teilnehmer gegenüber der
DSI Dr. Stange + Co. Nachf. GmbH mit Sitz in CH-6391 Engelberg (nachfolgend DSI genannt). Abweichende Bedingungen des Teilnehmers gelten nicht, auch wenn die DSI diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
1.2
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die DSI werden nur wirksam, wenn sie dem Teilnehmer schriftlich
mitgeteilt worden sind.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1
Ein Vertrag zur Teilnahme an der Datenbank kommt ausschließlich zustande durch einen
2.1.1
unterschriebenen Internet-/Intranetnutzungsvertrag.
2.1.2
die Annahme durch die DSI, die durch Mitteilung der zugeteilten Zugriffsberechtigung / Teilnehmerkennung für den Zugang zur Datenbank erfolgt.
2.1.3
die Erteilung der Einzugsermächtigung für vereinbarte Entgelte auf dem Teilnahmeantrag.
2.2
Die Mitteilung der Zugriffsberechtigung erfolgt schriftlich binnen vierzehn Tagen nach Eingang des Teilnahmeantrags.
2.3
Die DSI kann die Annahme des Vertrages ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen.
3. Aufrechnung, Einwendungsausschluss
3.1
Dem Teilnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. Gegen Forderungen von der DSI steht dem Teilnehmer die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Haftung
4.1
Die DSI weist darauf hin, dass die von ihr angebotenen Leistungen mit Rücksicht auf den Zugang zum Internet und dem gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen können, die außerhalb des Einflussbereiches der DSI liegen. Für solche Einschränkungen haftet die DSI nicht.
4.2
Der Ersatz von Schäden des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle von leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind, haftet die DSI für unmittelbare Schäden der Höhe nach bis zu einem Betrag von 5.000 EUR.
4.3
Die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder anderen zwingenden gesetzlichen Gründen bleibt hiervon unberührt.
4.4
Das Weiterleiten von E-Mails (Elektronische Post z. B. zur übertragung von Nachrichten, Dateien, Programmen, Bildern, Tonsequenzen
und Videodateien) und der Empfang der E-Mails im Internet und die Zwischenablage auf fremden Internet-Servern liegt nicht im Verantwortungsbereich der DSI. Empfangs- und Lesebestätigungen erfolgen nicht.
4.5
Die DSI wird im Rahmen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht ausreichend häufige Datensicherungen betreiben, die Datenbank gegenüber unberechtigten Zugriffen Dritter schützen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass bei der Datenübernahme aus der Datenbank keine von der DSI zu vertretenden Computerviren auf die Rechnersysteme der Teilnehmer gelangen.
4.6
Die DSI verpflichtet alle Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer seines Unternehmens zur Verschwiegenheit über alle ihnen aus der Datenbank zur Kenntnis gelangenden Informationen.
5. Datenschutz
5.1
Für den Inhalt und die datenschutzrechtliche Zulässigkeit aller Daten ist der jeweilige Teilnehmer verantwortlich, der die Informationen in die Datenbank einstellt. Jeder Teilnehmer hat gegenüber der DSI ein Auskunfts-, Berechtigungs- und Löschungsrecht an seinen in der Datenbank gespeicherten oder daraus abgeleiteten Daten.
5.2
Der Teilnehmer verpflichtet sich, beim Einsatz der für die Datenbank erforderlichen Programme, deren Betrieb in seinen Verantwortungsbereich fällt, für eine ordnungsgemäße Anwendung zu sorgen.
5.3
Die DSI stellt dem Teilnehmer eine passwortgeschützte Zugriffsberechtigung zur Verfügung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keinen Unbefugten die ihm zur Nutzung des Systems zugeteilte Zugriffsberechtigung bekannt zu geben. Gelangt ein Unberechtigter in Besitz der Zugangsberechtigung, ist der Teilnehmer verpflichtet, die Zugriffsberechtigung bei der DSI sperren zu lassen. Unabhängig davon kann
der Teilnehmer die Zugriffsberechtigung im Falle der Gefahr ihrer missbräuchlichen Verwendung sperren lassen. Für Schäden, die
bis zur Sperrung der Zugriffsberechtigung durch missbräuchliche Verwendung entstehen, haftet der Teilnehmer.
5.4
Die DSI ist berechtigt, die Zugriffe auf die Datenbank zu protokollieren. Diese Daten dienen ausschließlich der Datenschutzkontrolle, Datensicherung und Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs.
5.5
Bei Verstößen des Teilnehmers gegen sogenannte Verpflichtungen ist DSI nach vorheriger Mahnung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und / oder Schadensersatz geltend zu machen.
6. Sonstiges
6.1
Jeder Teilnehmer an der Datenbank wird das Urheberrecht der übrigen Teilnehmer und von Dritten beachten und wahren. Das eigene Urheberrecht ist bei Unklarheiten auf Anforderung von DSI unverzüglich nachzuweisen. Andernfalls ist DSI berechtigt, fragliche, von Teilnehmern eingestellte Inhalte, zu löschen.
6.2
Die Parteien können ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen
Partei auf einen Dritten übertragen. Kein Dritter im Sinne dieser Bestimmung sind die verbundenen Unternehmen des Teilnehmers.
6.3
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben - soweit zulässig - ist für Teilnehmer aus der EU Stuttgart nach deutschem Recht ,für alle Non-EU Teilnehmer gilt das schweizer Recht und Gerichtsstand ist Sarnen.
6.4
Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
6.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine regelungswidrige Lücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben würden, sofern sie bei Vertragsabschluß diesen Punkt bedacht hätten.
7. Wichtiger Hinweis!
Wir erklären ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren
wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Urteil vom 12.Mai 1998 (Landgericht Hamburg)